Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Patentrecht

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IHR KREATIVER
SCHAFFENSPROZESS
BEGLEITET MIT JURISTISCHEM
KNOW-HOW.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Personen, die ein geistiges, persönliches Werk geschaffen haben. Das Werk muss hierbei eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um als Urheberrecht anerkannt zu werden. Hierzu zählen u.a. Bücher, Musikstücke, Kompositionen, Filme, Texte etc. Urheberrechte werden im Vergleich zu Markenrechten nicht registriert, sondern Entstehen mit ihrem Schaffensakt. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, allerdings können Sie Dritten Nutzungsrechte bzw. Lizenzen an Ihrem Werk einräumen. 

Leistungsübersicht Urheberrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Filmrecht

Im Filmbereich gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Kollaboration. Die häufigsten aufkommenden Konstellationen sind das Engagement eines Schauspielers/einer Schauspielerin für eine anstehende Kino- oder Fernsehproduktion, die Produktion eines Kino-, Fernsehfilms oder einer Serie sowie die Beauftragung von AutorInnen für den Entwurf eines Exposés, Treatments oder Drehbuchs. In allen genannten Szenarien ist der Abschluss von Verträgen zwingend notwendig.

Leistungsübersicht Filmrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Filmproduktionen
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Drehbuch-, Schauspielengagement-, Produktions-, Koproduktions- Kooperationsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bei Verletzung Ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts

Musikrecht

Label, Musikverlag, Musiker, Produzent oder Management: Alle werden früher oder später mit einem Vertragswerk konfrontiert. Hierbei kommen unterschiedliche Rechtsgebiete zum Tragen:  das Handels- und Gesellschaftsrecht, wenn es um die Gründung einer Band geht; das Markenrecht, wenn Sie Ihren Bandnamen als Marke registrieren lassen möchten oder auch das Urheberrecht, wenn es um die Einräumung von Nutzungsrechten an Musikstücken gegenüber Dritten geht.

Leistungsübersicht Musikrecht:

  • Beratung bei der Gründung einer Band
  • Beratung bei Anmeldung einer Marke
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Label-, Musikverlag-, Produzenten-, Vertriebs- und/ oder Managementverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unberechtigter Nutzung Ihres Musikstücks

Markenrecht

Eine Marke setzt sich aus einem Wort und der in diesem Zusammenhang angebotenen Ware und / oder Dienstleistung zusammen. Wenn Sie für Ihre Unternehmung ein Logo entworfen haben, kann auch in Kombination mit Ihrem Logo, dem Namen Ihres Unternehmens und Ihrem Waren- bzw. Dienstleistungsangebot eine Marke registriert werden. Welche weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfüllt werden müssen, eruiere ich gerne mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.

Leistungsübersicht Markenrecht:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit Ihrer Marke
  • Markenrecherche
  • Anmeldung von IR, Unions- und deutschen Marken
  • Entwurf, Prüfung und/ oder Verhandlung von Markenlizenzverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unrechtmäßiger Verwendung Ihrer Marke

Medienrecht

Im Medienrecht geht es um die Geltendmachung von Grundrechten. Insbesondere bei der Berichterstattung, Veröffentlichung intimer Fotos bzw. die unerlaubte Nutzung von Fotoaufnahmen führt oftmals zu einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wenn Sie gegen die Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorgehen möchten, wird der Täter in Form einer Abmahnung aufgefordert, die Verletzungshandlung durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zu beenden. Im Presserecht haben sich zudem der Gegendarstellungs- und Berichtigungsanspruch durchgesetzt.

Leistungsübersicht Medienrecht:

  • Beratung bei Vorliegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • Abmahnung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts/ Recht am eigenen Bild
  • Durchsetzung presserechtlicher Gegendarstellungs- und Berichtigungsansprüche
  • Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt die Beziehungen zwischen Mitbewerbern, VerbraucherInnen und sonstigen Marktteilnehmern. Ziel ist es, den Markt von unlauteren Geschäftspraktiken freizuhalten. Ein solch unlauteres Verhalten ist z.B. dann gegeben, wenn irreführende Angaben im Rahmen eines Produkt- bzw. Dienstleistungsangebotes gemacht werden. Auch die fehlende Kennzeichnung von Werbung kann innerhalb von Social-Media-Kanälen ein unlauteres Verhalten darstellen.

Leistungsübersicht Wettbewerbsrecht:

  • Beratung bei allgemeinen Fragestellungen zu Kennzeichnungspflichten in Social-Media Kanälen
  • Prüfung des Produkt- bzw. Dienstleistungsangebot auf rechtmäßige Angaben
  • Abmahnung bei unlauterem Verhalten eines Mitbewerbers
  • Verteidigung bei Vorwurf des unlauteren Verhaltens durch einen Mitbewerber

Designrecht

Ein Design oder auch Geschmacksmuster schützt die ästhetische Erscheinungsform eines Produktes oder Erzeugnisses. Ein Design kann beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert werden. Da es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt, wird das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen eines Designrechts nicht vom DPMA geprüft. Erst wenn Sie gegen einen Dritten wegen der Verletzung Ihres Designs vorgehen, kann dieser überprüfen lassen, ob Ihr Design zum Zeitpunkt der Anmeldung  neu war und eine Eigenart im Vergleich der bereits bestehenden Designs aufwies.

Leistungsübersicht Designrecht:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit Ihres Produktes
  • Designrecherche
  • Anmeldung eines Designs
  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Ansprüche bei der Verletzung Ihres Designs

Patentrecht

Einen Patentschutz erhalten Sie auf technische Erfindungen, die neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Bevor Sie sich dem Patentanmeldeverfahren widmen, bedarf es einer eingehenden Recherche hinsichtlich dem Stand der Technik. Die Recherche verschafft Ihnen eine Überblick bereits vorhandener Innovationen und bewahrt sie vor Abwehransprüchen, die Dritte wegen Verletzung fremder Schutzrechte gegen Sie geltend machen könnten. Zudem ersparen Sie sich durch die Vermeidung von Doppelentwicklungen Zeit und Kosten.

Leistungsübersicht Patentrecht:

  • Beratung zu allgemeinen Fragen Ihrer technologischen Innovation
  • Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen
  • Begleitung der Anmeldung durch das Prüfungsverfahren
  • Vertretung im Einspruchs-, Patentverletzung- und Nichtigkeitsverfahren.

Online-Recht

Das Online-Recht stellt eine Querschnittsmaterie aller Rechtsgebiete dar. Vordergründig geht es um Sachverhalte oder rechtliche Fragestellungen, die sich durch die Benutzung des Internets herauskristallisiert haben. Durch die rasante Entwicklung und zunehmende Digitalisierung entstehen auch in rechtlicher Hinsicht neue Fragestellungen.

Leistungsübersicht Online-Recht::

  • Überprüfung Ihrer Webseite
  • Gestaltung oder Prüfung Ihrer AGB
  • Gestaltung oder Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung und/ oder Ihres Impressums, die
  • Verteidigung bei Abmahnungen durch Mitbewerber/ Verbraucherverbände gesetzlichen Vorgaben entsprechen?

IHRE PARTNERIN IN 
FRAGEN DES URHEBERRECHTS, MEDIENRECHT ODER DES GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZES

Ingrid Adjoa Yeboah LL.M. Rechtsanwältin Urheberrecht, Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Ingrid Adjoa Yeboah, LL.M. Rechtsanwältin & Gründerin von IY.Legal

Musik ist eine meiner größten Leidenschaften, und so war es für mich nur logisch, nach meiner juristischen Ausbildung als Künstlermanagerin in einer angesehenen Agentur einzusteigen. Diese Erfahrung öffnete mir die Türen zur Kultur- und Medienbranche, aus der ich bis heute schöpfen kann.

Als Anwältin für Urheber- und Medienrecht berate ich Künstler*innen, Kreativschaffende, Labels, Verlage, Start-ups, Agenturen und Online-Unternehmen. Mit einer soliden Expertise und mehreren Jahren juristischer Praxis in der Unterhaltungsbranche stehe ich Ihnen zur Seite.

Mein Leistungsspektrum umfasst die Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Verträgen sowie die Gestaltung rechtssicherer AGB und die Umsetzung von Informationspflichten für Ihre Website oder Plattform. Dabei lege ich großen Wert auf eine kostenbewusste und transparente Umsetzung Ihrer Wünsche. Wenn nötig, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

Dank meiner interdisziplinären Tätigkeit weiß ich: In der Entertainmentbranche ist es entscheidend, nicht nur juristische Aspekte zu betrachten, sondern auch unternehmerische Perspektiven einzubeziehen und kreativ zu denken. Mit dieser unkonventionellen und fundierten Herangehensweise finden Sie in mir eine starke Partnerin, die Ihnen hilft, Ihre kreativen Projekte rechtssicher zu realisieren.

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